Übertritt
Schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4
Durch die schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 4 Anfang Januar erhalten die Eltern frühzeitige Informationen, um ggf. mit den Lehrkräften geeignete Fördermaßnahmen besprechen zu können.
Zusätzlich erhalten die Erziehungsberechtigten einen schriftlichen Hinweis über die Möglichkeit zu einem Gespräch mit einer Beratungslehrkraft aus einer aufnehmenden Schulart. Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten und in Rücksprache mit der Grundschullehrkraft kann dieses Beratungsgespräch auch an der Grundschule vor Ort stattfinden.
Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung
Am ersten Werktag im Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis.